You are currently viewing Aktuelles zum Thema Corona Virus

Aktuelles zum Thema Corona Virus

Aus den aktuellen Anlass ( Stand 11.06.2020 ) Informieren wir unsere Mitglieder über die Aktuelle Situation die unseren Verein betrifft:

Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur gilt, dass sich künftig 10 Personen, auch wenn Sie nicht in einem Haushalt leben wieder treffen dürfen!

Die Stadtverwaltung Mühlheim am Main hat seit Montag (23.03.) eine Hotline eingerichtet (Tel. 06108/601-950).

Für die Hotline gibt es tagesaktuell einen Leitfaden rund um das Thema Corona,  mit dessen Hilfe wir die Bürger beraten.

Beschränkung sozialer Kontakte Ausgangssperre

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März 2020 beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, gemeinsam mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Für diverse Lebensbereiche gelten diese Beschränkungen nicht bzw. mit abweichenden Vorgaben zu der Anzahl der Teilnehmenden. Die strenge Begrenzung der Anzahl der Personen, die sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen, ist erforderlich, um das Infektionsgeschehen weiter zu verlangsamen. Großzügigere Handhabungen sind nur in Bereichen möglich, in denen Verantwortliche weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen sowie die Einhaltung sicherstellen und überwachen müssen. Dies ist beispielsweise bei Zusammenkünften und Veranstaltungen in den nachfolgenden Einrichtungen und bei entsprechenden Angeboten der Fall.

Dies ist beispielsweise erlaubt / Das darf unter anderem öffnen:

  • Archive
  • Ausflugsschifffahrt
  • Autokinos
  • Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen
  • Berufsakademien
  • Bestattungen
  • Bibliotheken
  • Botanische und zoologische Gärten
  • Familiäre Betreuungsgemeinschaften (höchstens drei Familien)
  • Forschungseinrichtungen (außeruniversitär)
  • Forschungs- und Lehrbetrieb an Hochschulen
  • Freilichttheater
  • Gedenkstätten
  • Gerichtsverhandlungen
  • Jagdausübung, Jagdhundeausbildung
  • Jugendhäuser
  • Konzerthäuser
  • Kulturangebote (sowohl Veranstaltungen als auch Einrichtungen) wie Kino, Freilichtkino, Konzert, Theater, Oper, Ballett, Kabarett u. Ä.
  • Kulturzentren
  • Mehrgenerationenhäuser
  • Mütter- und Familienzentren
  • Museen
  • Opernhäuser
  • Prüfungen, Staatsprüfungen, Laufbahnprüfungen
  • Schauspielhäuser
  • Schießstände
  • Schlösser
  • Sitzungen
  • Stadtführungen
  • Theater
  • Trauerfeierlichkeiten
  • Vereinsarbeit
  • Zirkusveranstaltungen
  • Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen, wenn die Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen
  • Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung

Weiter Interessante Links für Informationen rund um den Corona Virus für Hessen

Informationsbroschüre als PDF zum nachlesen oder Downloaden

wwww.Hesssen.de

www.Infektionsschutz.de

 

 

 

Schreibe einen Kommentar